Leistungen
Gerichtsdolmetscher nach § 6 GDolmG für Hamburg & Schleswig-Holstein
Bei Gerichtsverhandlungen, Anhörungen und rechtlichen Befragungen zählt jedes Wort. Als allgemein beeidigter Gerichtsdolmetscher gemäß § 6 GDolmG übersetze ich mündlich zwischen Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Englisch oder Turkmenisch und Deutsch, neutral, zuverlässig und mit vollem Rechtsstatus.
Meine Beeidigung gilt für alle deutschen Gerichte und Behörden. Ich bin kurzfristig verfügbar, erscheine pünktlich und bringe die nötige Fachkenntnis in Recht, Psychologie und interkultureller Kommunikation mit, damit keine Information verloren geht.
Rechtssicheres Dolmetschen bei Verhandlungen, Anhörungen & Vernehmungen
- Strafverhandlungen & ZivilprozesseKonsekutives Dolmetschen bei Haupt- und Berufungsverhandlungen vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
- Verwaltungs- und FamiliengerichtsverfahrenSorgerecht, Asylklagen, Aufenthaltstitel, sensible Verfahren, die Fingerspitzengefühl und Präzision erfordern.
- Polizeiliche VernehmungenDolmetschen bei Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen, klar, unparteiisch und protokollkonform.
- Asylanhörungen beim BAMFEinfühlsames Dolmetschen in besonders sensiblen Gesprächssituationen mit Schutzsuchenden.
- Kurzfristige & Notfalleinsätze24h Service, auch am Wochenende und auf Kurzanfrage, deutschlandweit und per Videoschaltung.
